Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei unserer Beratung nicht eigenständig berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die genauen Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt und sind derzeit zum Teil ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereit gestellt und geprüft werden. Es ist insofern geplant, potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlageprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit gestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (z.B. private Rentenversicherungen) durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir dann vorerst nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser dann mit seinen vorvertraglichen Informationen. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfak-toren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Auf Anfrage des:der Kunden:Kundin werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlageprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten. Die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlageprodukten, welche unsere Berater:innen durch uns von unseren Produktpartnern erhalten, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Risiken oder Chancen des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird.
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